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Feiertage Schleswig-Holstein 2027

Schleswig-Holstein · 2027

10 gesetzliche Feiertage, 5 davon von Montag bis Freitag

  • Erster Feiertag: Neujahr, Freitag, 1. Januar
  • 5 fallen auf ein Wochenende

Alle Feiertage 2027 in Schleswig-Holstein

  • Neujahr

    Fr, 1.1.

  • Karfreitag

    Fr, 26.3.

  • Ostermontag

    Mo, 29.3.

  • Tag der ArbeitWochenende

    Sa, 1.5.

  • Christi Himmelfahrt

    Do, 6.5.

    Brückentag möglich

  • Pfingstmontag

    Mo, 17.5.

  • Tag der Deutschen EinheitWochenende

    So, 3.10.

  • ReformationstagWochenende

    So, 31.10.

    Nur in 9 Bundesländern

  • 1. WeihnachtstagWochenende

    Sa, 25.12.

  • 2. WeihnachtstagWochenende

    So, 26.12.

Kein Feiertag in Schleswig-Holstein

Gesetzliche Feiertage sind diese Tage nur in anderen Bundesländern.

  • Fronleichnam

    Do, 27.5.

    Gesetzlicher Feiertag in 6 Bundesländern

  • Allerheiligen

    Mo, 1.11.

    Gesetzlicher Feiertag in 5 Bundesländern

  • Heilige Drei Könige

    Mi, 6.1.

    Gesetzlicher Feiertag in 3 Bundesländern

  • Internationaler Frauentag

    Mo, 8.3.

    Gesetzlicher Feiertag: Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

Brückentage 2027 in Schleswig-HolsteinMit 1 Urlaubstag 4 Tage frei

Häufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Schleswig-Holstein 2027?

Schleswig-Holstein hat 2027 10 gesetzliche Feiertage. 5 davon liegen zwischen Montag und Freitag, 5 am Wochenende.

Welche Feiertage gibt es 2027 nur in einigen Bundesländern, aber in Schleswig-Holstein?

Zu den 9 bundesweiten Feiertagen kommen in Schleswig-Holstein hinzu: Reformationstag (So, 31.10.).

Ist Fronleichnam in Schleswig-Holstein ein Feiertag?

Nein. Fronleichnam ist in Schleswig-Holstein kein gesetzlicher Feiertag. Frei ist an diesem Tag (Do, 27.5.2027) in: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Welche Feiertage fallen 2027 auf ein Wochenende?

In Schleswig-Holstein fallen 2027 auf ein Wochenende: Tag der Arbeit (Sa, 1.5.), Tag der Deutschen Einheit (So, 3.10.), Reformationstag (So, 31.10.), 1. Weihnachtstag (Sa, 25.12.) und 2. Weihnachtstag (So, 26.12.).

Die gesetzlichen Feiertage werden aus den Feiertagsgesetzen der Länder berechnet. Angaben ohne Gewähr. Brückentage rechnen mit Montag bis Freitag als Arbeitstagen.