Feiertage Baden-Württemberg 2028
Baden-Württemberg · 2028
12 gesetzliche Feiertage, 11 davon von Montag bis Freitag
- Erster Feiertag: Neujahr, Samstag, 1. Januar
- 1 fällt auf ein Wochenende
Alle Feiertage 2028 in Baden-Württemberg
NeujahrWochenende
Sa, 1.1.
Heilige Drei Könige
Do, 6.1.
Brückentag möglich
Nur in 3 Bundesländern
Karfreitag
Fr, 14.4.
Ostermontag
Mo, 17.4.
Tag der Arbeit
Mo, 1.5.
Christi Himmelfahrt
Do, 25.5.
Brückentag möglich
Pfingstmontag
Mo, 5.6.
Fronleichnam
Do, 15.6.
Brückentag möglich
Nur in 6 Bundesländern
Tag der Deutschen Einheit
Di, 3.10.
Brückentag möglich
Allerheiligen
Mi, 1.11.
Brückentag möglich
Nur in 5 Bundesländern
1. Weihnachtstag
Mo, 25.12.
2. Weihnachtstag
Di, 26.12.
Kein Feiertag in Baden-Württemberg
Gesetzliche Feiertage sind diese Tage nur in anderen Bundesländern.
Reformationstag
Di, 31.10.
Gesetzlicher Feiertag in 9 Bundesländern
Internationaler Frauentag
Mi, 8.3.
Gesetzlicher Feiertag: Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
75. Jahrestag des 17. Juni 1953
Sa, 17.6.
Gesetzlicher Feiertag: Berlin
Mariä Himmelfahrt
Di, 15.8.
Gesetzlicher Feiertag: Saarland
Häufige Fragen
Wie viele Feiertage hat Baden-Württemberg 2028?
Baden-Württemberg hat 2028 12 gesetzliche Feiertage. 11 davon liegen zwischen Montag und Freitag, 1 am Wochenende.
Welche Feiertage gibt es 2028 nur in einigen Bundesländern, aber in Baden-Württemberg?
Zu den 9 bundesweiten Feiertagen kommen in Baden-Württemberg hinzu: Heilige Drei Könige (Do, 6.1.), Fronleichnam (Do, 15.6.) und Allerheiligen (Mi, 1.11.).
Ist der Reformationstag in Baden-Württemberg ein Feiertag?
Nein. Reformationstag ist in Baden-Württemberg kein gesetzlicher Feiertag. Frei ist an diesem Tag (Di, 31.10.2028) in: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Welche Feiertage fallen 2028 auf ein Wochenende?
In Baden-Württemberg fallen 2028 auf ein Wochenende: Neujahr (Sa, 1.1.).
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Die gesetzlichen Feiertage werden aus den Feiertagsgesetzen der Länder berechnet. Angaben ohne Gewähr. Brückentage rechnen mit Montag bis Freitag als Arbeitstagen.


